Die Mahnungen machen insbesondere auf die Risiken aufmerksam, die durch übersteigerte Eigeninteressen entstehen können, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen können, wenn in der eigenen Arbeit der hier vorgestellte Entwurf eines Berufsbildes nicht beachtet wird. Neben den Verzögerungen im Prozess der Entwicklung und Entstehung des Berufsbildes können auch Rückwirkungen auf die Betroffenen und Beteiligten erfolgen. Insbesondere können vorhandene Chancen übersehen werden.
Die Mahnungen gehen an: