Unter Wahlqualifikationen werden solche Qualifikationen verstanden, die im konkreten Ausbildungsverhältnis vom Auszubildenden in Vereinbarung mit dem Ausbilder und dem Ausbildungsbetrieb sowie dem Bildungsträger auswählen kann. Bei der Auswahl sollte bestimmend sein, welche der zur Wahl stehenden Qualifikationen für das Einsatzgebiet des Auszubildenden am wichtigsten sind.