Begriff: Pflichtqualifikationen.
Wenn im Qualifikationskatalog nichts vermerkt ist, sind alle
aufgeführten Qualifikationen Pflichtqualifikationen, d. h.
Gegenstand der Ausbildung.
Enthält der Qualifikationskatalog auch einen Katalog von
Wahlqualifikationen, sind
Pflichtqualifikationen:
- alle im Qualifikationskatalog als Pflichtqualifikationen
aufgeführten Qualifikationen,
- mindestens die Anzahl von Qualifikationen, die aus dem
Katalog der Wahlqualifikationen auszuwählen sind.
Ich befinde mich im Kontext: "Entwurf: Europäisches Berufsbild Projekt-management".